
Wann kann eine Psychotherapie Ihrem Kind helfen?
Eine Psychotherapie kann hilfreich sein, wenn Sie sich zunehmend Sorgen über bestimmte Verhaltensweisen Ihres Kindes machen, dieses sich in der letzten Zeit stark verändert hat oder diese Verhaltensweisen zu gehäuften Konflikten und Krisen führen.
Im Folgenden finden Sie eine Liste der gängigen Störungsbilder des Kindes- und Jugendalters, die einer psychotherapeutischen Behandlung bedürfen:
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Ängste und Phobien
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Depressive Episoden
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Essstörungen
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Autismus und Mutismus
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Reaktionen auf belastende Lebensereignisse (z.B.: Mobbing, Trennung bzw. Verlust eines geliebten Menschen, Traumata)
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Selbstverletzendes Verhalten
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Suizidgedanken und/ oder -Versuche
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Einnässen und Einkoten
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Verhaltensauffälligkeiten (z. B.: Störungen des Sozialverhaltens, oppositionelles Trotzverhalten, hyperaktives, impulsives Verhalten, Lernschwierigkeiten, niedriger Selbstwert)
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und einige mehr
Sollten Sie unsicher sein, ob eine Psychotherapie für Ihr Kind in Frage kommt, kontaktieren Sie mich gerne telefonisch oder per E-Mail.
Der Weg zur Therapie
Das Kennenlernen
Zu mir als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutin können Sie mit Ihrem Kind bis zu seinem 21. Lebensjahr kommen. Für mich ist vor allem wichtig, Sie und Ihr Kind persönlich kennenzulernen. Hierfür gibt es die psychotherapeutische Sprechstunde zu der Sie gemeinsam mit Ihrem Kind kommen. In dieser Stunde können wir uns kennenlernen, Fragen klären und ich erfahre genauer, warum Sie Hilfe suchen. Sie erhalten von mir Informationen über die Verhaltenstherapie und den weiteren Verlauf. Natürlich planen wir auch ausreichend Zeit ein, um Ihre Fragen zu besprechen. Am Ende des Gesprächs entscheiden wir dann gemeinsam, ob wir weitere Termine vereinbaren.
Die Probatorik
In den folgenden fünf Terminen, den sogenannten Probatorischen Sitzungen kann das Kennenlernen vertieft werden (z.B.: Gespräch über Stärken und Schwächen Ihres Kindes, mögliche Hypothesen wie es zur Entstehung der Problematik kam, mögliche Vorbehandlungen) und ich erarbeite einen Behandlungsplan. Die Termine finden je nach Alter Ihres Kindes in unterschiedlichem Umfang gemeinsam, mit Ihnen alleine oder mit Ihrem Kind alleine statt. Um mir ein genaues Bild über die Ausprägung der Probleme und deren Ursachen zu machen, setze ich Fragebögen und psychologische Testverfahren ein. Sofern keine aktuellen Vorbefunde vorliegen, findet eine auf Ihr Kind abgestimmte (Test-) Diagnostik (z.B.: Intelligenz- und Leistungstests, spezifische Fragebögen) statt.
Am Ende der Probatorischen Sitzungen besprechen wir ausführlich die Ergebnisse der Diagnostik und entscheiden, ob eine Verhaltenstherapie bei mir zum jetzigen Zeitpunkt die richtige Hilfestellung ist. Sollte dies der Fall sein, unterstütze ich Sie gerne dabei den Therapieantrag bei Ihrer Krankenkasse zu stellen. Wenn Sie die Kostenzusage erhalten haben (nach ca. 3-4 Wochen) startet die Therapie.
Anderenfalls werde ich Ihnen alternative Hilfsangebote empfehlen.
Die Therapie
Als Verhaltenstherapeutin arbeite ich zu jeder Zeit offen und transparent. Im Grunde befasse ich mich mit der Frage, welche individuelle Lebens- und Lerngeschichte hinter einer Verhaltensweise steht. Hierbei hat jede Verhaltensweise ihre Funktion und einen individuell logischen Sinn. Ich versuche in der Therapie mit Ihrem Kind und Ihnen als Familie die Hintergründe des Fühlens, Denkens und Handelns zu verstehen, die zu Problemen im emotionalen oder sozialen Erleben führen.
Ein Ziel ist die Identifikation von kurzfristig hilfreichen, jedoch langfristig schädigenden Verhaltens-weisen (für Ihr Kind selbst oder für Andere). Neben der Erarbeitung eines Entstehungsmodells für die Erkrankung Ihres Kindes, kommt es daher in der Therapie auf das Einüben und die aktive Erprobung von neuen, hilfreichen Problemlösestrategien und Verhaltensweisen an. Deshalb braucht die Verhaltens-therapie Zeit um zu wirken, weshalb mit einer Behandlungsdauer von mindestens 12-18 Monaten zu rechnen ist (bei 1 - 2 Therapiegesprächen pro Woche für je 50 Min.). Die Behandlungsdauer variiert individuell je nach Krankheitsbild, Schweregrad und Änderungsmotivation zwischen 12 bis 80 Therapiestunden für Kinder- und Jugendliche und 3 bis 20 Bezugspersonenstunden für Sie als Eltern.
Schweigepflicht
Eine Therapie soll einen geschützten Raum für Ihr Kind bieten, in dem es sich ohne Sorgen und Scham öffnen kann. Das bedeutet, dass ich auch Ihnen als Eltern gegenüber an meine Schweigepflicht gebunden bin. Eine Ausnahme besteht dann, wenn ich Dinge erfahre, die Ihr Kind oder jemand Anderen schädigen können. Auch zu weiteren Bezugspersonen besteht die Schweigepflicht (z.B.: Großeltern, Schulen, andere Therapeuten, Kindergärten, Kliniken). Eine Kooperation kann jedoch oft hilfreich und sinnvoll sein. Dies werde ich ggf. mit Ihnen persönlich ansprechen und nur nach Ihrem schriftlichem Einverständnis Kontakt aufnehmen.